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Bundesrechtsanwaltsordnung

Bundesrechtsanwaltsordnung


Hinzugefügt:  Montag, 23. September 2002
von:  Admin
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Zum Lächeln

Ein stadtbekannter Gauner steht wegen Betruges vor Gericht. Selbstverständlich nimmt er sich den besten und teuersten Strafverteidiger - und wird tatsächlich freigesprochen. Die Honorarrechnung ist allerdings auch gepfeffert. Im Antwortschreiben des Gauners an seinen Verteidiger heißt es: "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, mit Ihrer Honorarrechnung übertreiben Sie doch ein wenig. Sie haben wohl vergessen, daß ich der Gauner bin und nicht Sie ..."

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