Link-Profil: Bundesdisziplinargericht
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Bundesgerichte Das Bundesdisziplinargericht übt die Rechtsprechung in Disziplinarangelegenheiten der Beamten und Ruhestandsbeamten des Bundes sowie der Zivildienstleistenden aus. Es entscheidet in förmli-chen Disziplinarverfahren in erster, in nichtförmlichen Disziplinarsachen zugleich in letzter In-stanz. Zweit- und gleichzeitig letztinstanzliches Gericht in förmlichen Disziplinarverfahren ist das Bundesverwaltungsgericht. Das Verfahren richtet sich nach der Bundesdisziplinarordnung (BDO), in Disziplinarsachen der Zivildienstleistenden auch nach dem Zivildienstgesetz (ZDG).
Das Gericht soll zum 31.12.2004 aufgelöst werden. Die Gerichte der einzelnen Bundesländer sollen dann auch für Disziplinarangelegenheiten der Beamten des Bundes zuständig sein.
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