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RANEWS -- Begriffe
Volume: Recht
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Begriff: reformatio in peius
Definition: Verböserung. Im Rechtsmittelrecht: Änderung einer gerichtlichen Entscheidung zuungunsten des Rechtsmittelführers. Heute gilt ein Verbot der r.i.p., es sei denn, die Gegenseite hat ebenfalls ein Rechtsmittel eingelegt (vgl. z.B. §§ 331, 358 StPO, 536, 559 ZPO).

Eingetragen von: Admin on 09/28/02
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