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Volume: Recht
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Begriff: Abdingbares Recht
Ähnliche Begriffe: Dispotives Recht
Definition: Abdingbar sind solche gesetzlichen Regelungen, von denen durch Vereinbarung der Parteien abgewichen werden kann. Abdingbare Rechtssätze können also von den Parteien des Rechtsverhältnisses geändert oder ganz ausgeschlossen werden. Man spricht insoweit auch vom "dispositiven" Recht.
Eingetragen von: RANEWS on 02/24/05
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