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Begriff: protestatio facto contraria Definition: Ein Vorbehalt oder eine Verwahrung entgegen eigenes tatsächliches Handeln. Der Vorbehalt/die Verwahrung ist unbeachtlich, da mit den äußeren Umständen unvereinbar. Beispiel: Entgegennahme der geschuldeten Leistung mit der Erklärung, sie nicht als Erfüllung gelten lassen zu wollen.
Eingetragen von: Admin on 09/28/02
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