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RANEWS -- Begriffe
Volume: Recht
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Begriff: ne ultra petita
Definition: Über das Verlangte hinaus soll der Richter nicht hinausgehen. Grundsatz im
Verfahrensrecht, daß den Parteien nicht mehr zugesprochen werden darf, als sie
beantragt haben ( z.B. §§ 308 ZPO, 88 VwGO ).
Eingetragen von: Admin on 09/28/02
Encyclopedia 1.0 by Rebecca Smallwood
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