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RANEWS -- Begriffe
Volume: Recht
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Begriff: nulla poena sine lege
Definition: Keine Strafe ohne Gesetz. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit bereits vor ihrer Begehung gesetzlich bestimmt war (§ 1 StGB). Unzulässig sind also die Bestrafung ohne gesetzliche Grundlage und die rückwirkende Anwendung von Strafvorschriften. Der Grundsatz ist nunmehr auch in der Verfassung festgeschrieben (Art. 103 Abs. 2 GG)
Eingetragen von: Admin on 09/28/02
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