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RANEWS -- Begriffe
Volume: Recht
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Begriff: da mihi factum, dabo tibi ius
Definition: Verfahrensregel des römischen Rechts: wenn du mir den Sachverhalt gibst, gebe ich dir das Recht. Die streitenden Parteien brauchen dem Richter nur den Sachverhalt schildern, nicht aber Rechtsausführungen machen, denn das Gericht kennt das Recht selber z.B. §§ 130, 253 ZPO.
Eingetragen von: Admin on 09/28/02
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