Ranews
Freies Informationssystem


23.05.2012, 14:42 UhrUnregistered? Kostenlose Anmeldung für weiteren Zugang hier. (Anmeldung ist kostenlos)
Hauptmenü


RANEWS -- Begriffe
Volume: Recht
Hauptindex | Begriff hinzufügen | SUCHE
All  A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z  Other  


Begriff: volenti non fit iniuria
Definition: Dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht. Wer in eine Rechtsverletzung einwilligt, kann daraus später keine Rechte herleiten. Der Grundsatz gilt z.B. im Strafrecht und im Recht der unerlaubten Handlungen. Voraussetzung ist jedoch, daß der Verletzte über
das Rechtsgut verfügen kann. Daran fehlt es z.B. bei der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) oder der Abtreibung (§ 218 StGB).

Eingetragen von: Admin on 09/28/02
Encyclopedia 1.0 by Rebecca Smallwood
Anmeldung
 



 



--- Hilfen ---

Allgemeine Nutzungsbedingungen | Datenschutzhinweis | Credits
-- Die RANEWS ist ein - breit angelegtes Informationssystem - zum - Thema Recht --