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RANEWS -- Begriffe
Volume: Recht
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Begriff: venire contra factum proprium
Definition: Widersprüchliches Verhalten. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ist eine Rechtsausübung unzulässig, die in Widerspruch zu eigenem früheren Verhalten steht. Beispiel: Berufung auf den Formmangel eines Rechtsgeschäfts, den man selbst mit verursacht hat.

Eingetragen von: Admin on 09/28/02
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