Titel: Wenden über einen Parkplatz
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Kategorie A: Strassenverkehrsrecht:Bussgeld
Kategorie B:
Kategorie C: Sonstiges
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Vorwort: BGH 19.3.2002, 4 StR 394/01 Wenden auf Kraftfahrstraße unter Ausnutzung von Parkplätzen ist zulässig
Inhalt:

Es verstößt nicht gegen das Verbot des Wendens auf Kraftfahrstraßen aus § 18 Abs.7 StVO, wenn ein Autofahrer zum Wenden einen seitlich gelegenen Parkplatz nutzt. In diesem Fall hat er die Fahrbahn vollständig verlassen, so dass die sonst mit dem Wenden auf einer Schnellstraße verbundene Gefahrenlage nicht besteht. Soweit bereits das Überqueren der Fahrbahn eine erhöhte Gefahr darstellt, können die Behörden dem mit entsprechenden Verbotsschildern oder durchgezogenen Mittellinien entgegen wirken.

Der Sachverhalt:Ein Autofahrer war auf einer Bundesstraße zunächst auf einen rechts der Fahrbahn liegenden Parkplatz gefahren. Dann hatte er die Fahrbahn zum gegenüberliegenden Parkplatz überquert und war von dort aus in Gegenrichtung weitergefahren. Das AG sah hierin einen Verstoß gegen das Wendeverbot aus § 18 Abs.7 StVO und verhängte einen Monat Fahrverbot sowie eine Geldstrafe von 153 Euro. Der BGH hob diese Verurteilung auf.

Die Gründe:Sinn des Wendeverbots ist es, Verkehrsgefährdungen durch Manöver auf der Fahrbahn oder auf Beschleunigungs-, Seiten- und Mittelstreifen zu vermeiden. Verlässt der Autofahrer dagegen die Fahrbahn vollständig und fährt auf einen Parkplatz, dann entsteht keine derartige Gefahrenlage. Außerdem ist es erlaubt, von einer Kraftfahrstraße in einen Waldweg oder eine Grundstückseinfahrt einzubiegen und danach in Gegenrichtung weiter zu fahren.


Anmerkung:
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Bildtext:
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File:
Verweis:
Gericht: BGH 4 StR 394/01 vom 2002-03-19
Quelle:
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Verfasser: Admin (Admin) am 12.06.111600