Ranews
Freies Informationssystem


08.02.2012, 18:20 UhrUnregistered? Kostenlose Anmeldung für weiteren Zugang hier. (Anmeldung ist kostenlos)
Hauptmenü

Übersicht

Hundeblick ins Auto führte zu Unfall  

Verkehr_Urteil
Kategorie A: Zivilrecht:Schadensersatz
Kategorie B: Strassenverkehrsrecht:Sonstiges
Kategorie C:

Medieninformation vom 12. Mai 2005          Nr. Z – 3/05

Tierischer Fall am Amtsgericht Auerbach

------

Einen besonders gelagerten Verkehrsunfall hatte einer der drei Zivilrichter am Amtsgericht Auerbach in diesen Tagen zu entscheiden. Verursacher für einen Lackschaden am Auto sollte in diesem Fall nämlich eine deutsche Dogge sein, indem sie durch das geöffnete Beifahrerfenster in das stehende Fahrzeug des Geschädigten hineingeschaut habe. Nicht nur, dass dadurch die Beifahrertür von außen zerkratzt worden sei, nein, vor Schreck habe der Fahrer die Bremse losgelassen und der Automatikwagen sei gegen einen abgeparkten Pkw gerollt. Den Gesamtschaden von knapp 2000 EURO wollte der Autofahrer ersetzt verlangen. Beklagter war der Halter des Hundes. Da sich die Parteien außergerichtlich nicht einigen konnten, gelangte der Streit vor das Amtsgericht Auerbach.

Nach Vernehmung von sechs Zeugen und der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Schadenshöhe bekam der Autofahrer vor Gericht Recht; der Hundehalter muss zahlen. 

Gestützt ist diese Entscheidung auf § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach muss jeder 
Tierhalter für Schäden haften, die durch sein Tier entstehen, unabhängig vom Verschulden. Der Jurist nennt dies eine Gefährdungshaftung. Es reicht für diese Haftung aus, dass sich die spezifische Tiergefahr, d.h. die durch die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens hervorgerufene Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Eigentum Dritter verwirklicht hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob im konkreten Fall das Tier objektiv gefährlich war oder nicht. Es reichte deshalb aus, dass die nicht angeleinte Dogge zum Fahrzeug des Kläger lief, ihren Kopf durch das geöffnete Seitenfenster in den Fahrzeuginnenraum steckte und der Fahrer sich dadurch so sehr erschrocken hatte, dass er die Bremse losließ und mit seinem Auto in der Folge gegen ein anderes Fahrzeug fuhr. Das tierische Verhalten der Dogge hatte den Schaden zumindest mitverursacht, was für eine Haftung seines Halters ausreichte. Dieser muss zahlen.

(Amtsgericht Auerbach, Urteil vom 05.04.2005, Az. 2 C 1188/03)


-----

Verweis: http://www.justiz.sachsen.de/gerichte/homepages/agae/
Entscheidung: Amtsgerichte Zivilsachen Aktenzeichen Az. 2 C 1188/03 vom 05.04.2005
Quelleninformation:
Veröffentlicht am 17.03.111773 geändert am:06.04.111773

Zugriffe: 1336

Verfasser: RANEWS
---


Weitere interessante Artikel des Verfassers



Drucken | Senden |
Anmeldung
 



 



Zum Lächeln

Die Männer, die mit ihren Frauen am besten auskommen, sind dieselben, die wissen, wie man ohne sie auskommt

-- Charles Baudelaire

Wir gedenken an
Wir erinnern uns an:


--- Hilfen ---

Allgemeine Nutzungsbedingungen | Datenschutzhinweis | Credits
-- Die RANEWS ist ein - breit angelegtes Informationssystem - zum - Thema Recht --