Die Verwendung eines Parkausweises für Behinderte durch eine andere Person kann als Missbrauch von Ausweispapieren gem. § 281 StGB strafbar sein.
Zu dieser Entscheidung stehen Auszüge aus den Gründen zur Verfügung. Die Revision des Verurteilten gegen dieses Urteil des Landgerichts Nürnberg ist mit Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30.12.2004 als unbegründet verworfen worden.
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Verweis: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/fr_rspr_aktuell.htm Entscheidung: LG Nürnberg Aktenzeichen 4 Ns 702 Js 62068/04 vom 08.09.2004 Quelleninformation: Veröffentlicht am 16.07.111881 geändert am:10.01.111882
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Verfasser:Rechtsanwalt_Patric_Hag
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Ein Mann kommt in die Anwaltskanzlei und erkundigt sich nach den Gebühren für eine Rechtsberatung. "150,- Euro für drei Fragen." antwortet der Anwalt. "Ist das nicht verdammt teuer?" fragt der Mann. "Ja," erwidert der Anwalt, "und was ist Ihre dritte Frage?"