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Überlassung eines Behindertenausweises  

Verkehr_Urteil
Kategorie A: Strafrecht:Sonstiges
Kategorie B: Strassenverkehrsrecht:Sonstiges
Kategorie C:
Unberechtigte Nutzung eines Behindertenausweises im Straßenverkehr
 
Landgericht Nürnberg
Urteil vom 08.09.2004, Az: 4 Ns 702 Js 62068/04

Die Verwendung eines Parkausweises für Behinderte durch eine andere Person kann als Missbrauch von Ausweispapieren gem. § 281 StGB strafbar sein.

 
 
          

Zu dieser Entscheidung stehen Auszüge aus den Gründen zur Verfügung.
Die Revision des Verurteilten gegen dieses Urteil des Landgerichts Nürnberg ist mit Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30.12.2004 als unbegründet verworfen worden.


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Verweis: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/fr_rspr_aktuell.htm
Entscheidung: LG Nürnberg Aktenzeichen 4 Ns 702 Js 62068/04 vom 08.09.2004
Quelleninformation:
Veröffentlicht am 16.07.111881 geändert am:10.01.111882

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Verfasser: Rechtsanwalt_Patric_Hag
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Rechtsanwalt Patric Hag
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