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TVöD - Die Überleitungstarifverträge  

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Millionen Beschäftigte in Bund und Kommunen müssen in den TVöD überführt werden. Damit dies reibungslos abläuft, haben sich die Tarifvertragsparteien auf ein Überleitungsrecht verständigt.

Wie dieses Überleitungsrecht im Einzelnen ausgestaltet ist, veranschaulicht der in der Reihe Haufe aktuell erschienene Ratgeber „TVöD – Die Überleitungstarifverträge. Der Übergang von der BAT-Vergütung zum TVöD-Entgelt“.

Rechtssicher und ohne Schwierigkeiten kann der überleitende Arbeitgeber so die neue Entgeltgruppenzuordnung nach TVöD für seine Angestellten und Arbeiter ermitteln. Bei Zweifelsfragen bezüglich der Stufenzuordnung, der Ermittlung einer individuellen Zwischenstufe oder der Berücksichtigung anstehender Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege zwischen dem 1.10.2005 und dem 1.10.2007 hilft die umfassende Kommentierung aller Einzelregelungen weiter.

Die renommierten Autoren Prof. Dr. Klaus Hock, Herausgeber des Haufe BAT-Lexikons, Klaus Beckerle, Geschäftführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Pfalz, und Dieter Klapproth, Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Brandenburg, erläutern praxisnah die Systematik der Tarifverträge zur Überleitung von Bund und Kommunen (TVÜ-Bund und TVÜ-VKA). Die einzelnen Schritte zur Ermittlung des TVöD-Entgelts werden ausführlich beschrieben und Detailfragen anhand von Beispielen veranschaulicht.

Zahlreiche Schaubilder und Übersichtstabellen sowie Arbeitsblätter zur Erfassung aller relevanten Personaldaten vereinfachen die Umstellung erheblich. Außerdem wird dem Leser online ein TVöD-Überleitungsrechner zur Verfügung gestellt.


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Beckerle/Hock/Klapproth

TVöD – Die Überleitungstarifverträge

Der Übergang von der BAT-Vergütung zum TVöD-Entgelt

Neuerscheinung August 2005

Broschur DIN A4, 196 Seiten, 39,80 Euro

Bestell-Nr. 04237-0001

ISBN 3-448-06927-2


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Ein Bereich mit einigen Rechtsproblemen behaftet ist (Anmerkung RANEWS)

Quelleninformation: PM, http://www.haufe.de
Veröffentlicht am 03.08.2005 geändert am:03.08.2005

Zugriffe: 2926

Verfasser: RANEWS
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Der Teufel erscheint einem Rechtsanwalt und schlägt ihm folgendes Geschäft vor: "Ich werde dich zum erfolgreichsten Anwalt der Stadt machen. Du wirst vier Monate Urlaub im Jahr haben. Alle Kollegen werden dich beneiden, die Mandanten und Richter werden dich respektieren. Du wirst Präsident deines Golfclubs und Ehrendoktor der Universität. Als Gegenleistung sollen aber die Seelen deiner Eltern, deiner Frau und deiner Kinder auf ewig in der Hölle schmoren." Der Anwalt überlegt kurz und fragt dann: "Und wo ist der Haken an der Sache?"

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