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Gerichtsmediation am Verwaltungsgericht Berlin  

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Meditationstelle am Verwaltungsgericht Berlin fest eingerichtet!
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Gerichtsmediation am Verwaltungsgericht Berlin (Nr. 34/2003)  Berlin, den 30.09.2003  Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Prof. Dr. Karsten-Michael Ortloff ist ab dem 1. Oktober 2003 von seinen Rechtsprechungsaufgaben freigestellt und nunmehr ausschließlich als Gerichtsmediator tätig. Für die beim Verwaltungsgericht Berlin um Rechtsschutz Nachsuchenden besteht damit in geeigneten Fällen die Möglichkeit, in anhängigen Streitverfahren an einem Gerichtsmediationsverfahren teilzunehmen. Voran gegangen ist ein erfolgreicher Modellversuch in den letzten drei Jahren.Die Mediation (Vermittlung) ist ein Instrumentarium zur Lösung von Sachproblemen in Konfliktsituationen. Ihr Ziel ist es, die Streitparteien in die Lage zu versetzen, zu einem Konsens zu finden. Während sich eine streitige gerichtliche Entscheidung allein auf einen konkreten Streitgegenstand beziehen kann, ermöglicht die Mediation, auch die oftmals dahinter liegenden Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen und zu einem Ausgleich zu bringen. Ihr Blick ist nicht auf rechtliche Ansprüche der Streitbeteiligten gerichtet, sondern auf ihre tatsächlichen Interessen. Im Gegensatz zu einer streitigen Entscheidung ermöglicht sie also die Schaffung einer sog. „win-win-Situation“ und kann so zur Herstellung dauerhaften Rechtsfriedens beitragen. Dadurch können Folgeprozesse vermieden werden.Voraussetzungen der Mediation sind die Neutralität des Mediators sowie dessen fehlende Entscheidungsmacht. Diese Voraussetzungen kann ein außergerichtlicher Mediator - etwa der Rechtsanwalt - ebenso erfüllen wie ein richterlicher. Als Gerichtsmediator kann allerdings nur ein Richter tätig sein, der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts für die streitige Entscheidung des Rechtsstreits nicht zuständig ist. Das Mediationsverfahren ist vertraulich und freiwillig. Die Initiative zu seiner Durchführung kann vom zuständigen Richter oder von den Streitparteien selbst ausgehen. Im Falle ihres Einverständnisses werden dem Gerichtsmediator die Gerichtsakten und Verwaltungsvorgänge zur Verfügung gestellt, damit er sich in den Sachverhalt - nicht in die rechtliche Problematik - einarbeiten kann. Das Mediationsverfahren findet sodann in nicht öffentlicher Sitzung statt und dauert zunächst in der Regel höchstens drei Stunden. Einigen sich die Beteiligten, beenden sie den Prozess. Kommt eine einvernehmliche Lösung nicht zustande, werden die Akten an die zuständige Kammer zurückgegeben, die sodann das Verfahren fortsetzt. Die für die streitige Entscheidung zuständigen Richter erfahren vom Inhalt der Mediationsverhandlung nichts. Die Gerichtsmediation ist (bislang) gerichtskostenfrei. Geeignet für die Durchführung von Mediationsverfahren sind vor allem Streitigkeiten, bei denen die Beteiligten in einer dauerhaften Beziehung stehen, wie etwa baurechtliche Nachbarstreitigkeiten, hochschulrechtliche, beamtenrechtliche, vermögensrechtliche oder sozialhilferechtliche Streitigkeiten. Ferner sind besonders geeignet Streitigkeiten, in denen die Beteiligten in eine „verfahrene Situation“ geraten sind. In allen Fällen steht nicht eine Vergangenheitsbewältigung, sondern die Gestaltung der gemeinsamen Zukunft im Vordergrund.Prof. Dr. Ortloff ist ausgebildeter Mediator mit langjähriger Erfahrung und hat sich mit zahlreichen Veröffentlichungen an der Einführung der Mediation in Deutschland beteiligt.  Pressemitteilung Verwaltungsgericht Berlin Nr. 34/2003

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Entscheidung: Aktenzeichen vom
Quelleninformation:
Veröffentlicht am 11.04.106757 geändert am:13.05.111604

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Verfasser: Rechtsanwalt_Patric_Hag
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Rechtsanwalt Patric Hag
Brandenburgische Str. 42, 10707 Berlin
Tel./Fax: 0700/42400000 (Bürozeiten 12-19 Uhr)
http://www.rhag.de


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