Die Leitlinien sind von Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Sie sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen.
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Verweis: http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=86254&template=allgemein_1d
Quelleninformation:
Veröffentlicht am 06.12.107067 geändert am:06.12.111598
Zugriffe: 1136
Verfasser: Hag
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