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Streitwert in der Berufung  

Zivil_Urteil
Kategorie A: Zivilrecht:Prozessrecht
Kategorie B:
Kategorie C:
Leitsatz des Gerichts:  Legt die Partei, die im 1. Rechtszug obsiegt hat, Berufung ein, ist der Streitwert auf 600,01 Euro festzusetzen.
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Auszug aus dem Beschluss des  OLG Celle,  AZ:  14 U 199/03 (2 O 97/03 Landgericht Hannover), vom   28.11.2003

Der Kläger hat die Berufung gegen das am 17.September 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hannover durch Rücknahme verloren. Er hat die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen, § 516 Abs. 3 ZPO. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 600,01 EUR festgesetzt.

 G r ü n d e

Der Streitwert ist auf den Mindestwert für eine Berufung festzusetzen, der gemäß § 511 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO 600,01 EUR beträgt. Der Kläger hat in erster Instanz voll obsiegt, sodass er durch das angefochtene Urteil nicht beschwert wird. Orientiert man sich für die Festsetzung des Streitwertes auch im Fall einer mangels Beschwer unzulässigen Berufung an dieser, so müsste er 0 EUR betragen mit der Folge, dass keine Kosten entstünden.

Der Senat schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (MDR 1984, S. 502 f.) an, wonach ein derartiges Ergebnis nicht tragbar ist, weil auch eine unzulässige Berufung einen Bearbeitungsaufwand erfordert, den der Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Gebühren zu tragen hat. Die Festsetzung nach dem vollen Streitwert ist nicht sachgerecht, weil keine inhaltliche Prüfung stattfindet; die Festsetzung auf den geringsten Gebührenstreitwert (so Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdn. 3742; Lappe, KostRspr. GKG, Anm. zu § 14 GKG, Nr. 22) entspricht nicht der Bedeutung der Sache. Da dem Berufungskläger nicht unterstellt werden kann, bewusst ein unzulässiges Rechtsmittel eingelegt zu haben, muss er seiner Rechtsmitteleinlegung zumindest die Bedeutung beigemessen haben, die für ein zulässiges Rechtsmittel vorausgesetzt wird (OLG Frankfurt, a. a. O.).

 Celle, 28. November 2003  Oberlandesgericht, 14. Zivilsenat

Quelle: OLG Celle


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Entscheidung: OLG Celle Aktenzeichen 14 U 199/03 vom 28.11.2003
Quelleninformation:
Veröffentlicht am 27.08.107090 geändert am:25.04.111612

Zugriffe: 2037

Verfasser: Hag
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