Nicht Verwertbarkeit eines Vaterschaftstest.
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Grundsätzlich ist ein privater Vaterschafts auch in einem Vaterschaftsanfechtungsprozess verwertbar! Wird sich aber genetisches Material vom Kind besorgt ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils, so ist dieser Test in einem Gerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung nicht verwertbar. (OLG Celle, 15 UF 84/03 Urteil vom 29.10.2003 )
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Entscheidung: OLG Celle Aktenzeichen 14 U 199/03 vom 29.10.2003
Quelleninformation:
Veröffentlicht am 07.06.107107 geändert am:13.12.111612
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Verfasser: Rechtsanwalt_Patric_Hag
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