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Schadensersatz für Natoangriff auf Serbien  

Zivil_Urteil
Kategorie A: Zivilrecht:Schadensersatz
Kategorie B: Verwaltungsrecht:Sonstiges
Kategorie C:

Landgericht Bonn weist Schadensersatzklage der Opfer eines Luftangriffes der NATO auf die serbische Kleinstadt Varvarin gegen die Bundesrepublik Deutschland ab

Durch Urteil vom heutigen Tage hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn die Klagen von insgesamt 35 serbischen Staatsbürgern abgewiesen (1 O 361/02). Diese hatten die Bundesrepublik Deutschland vor dem Bonner Landgericht auf Zahlung von Geldentschädigung in Höhe von zuletzt ca. 710.000,- ¤ verklagt. Es handelt sich um Opfer eines Luftangriffes der NATO vom 30. Mai 1999 auf die in Serbien gelegene Kleinstadt Varvarin, bei dem die Kläger bzw. ihre Rechtsvorgänger verletzt bzw. getötet wurden.

Die Kammer hat in ihrer Begründung ausgeführt, dass die geltend gemachten Ansprüche weder im Völkerrecht noch im deutschen Staatshaftungsrecht eine rechtliche Grundlage fänden. Normen des Völkerrechtes, nach denen den Klägern selbst Ansprüche zuständen, bestünden nicht. Vielmehr gewähre das Völkerrecht dem Einzelnen nur mittelbaren internationalen Schutz.Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht Köln eingelegt werden.

Der Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Daniel Radke (Pressemitteilung 10.12.2003)


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Das vollständige Urteil  finden Sie unter

<url />http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2003/1_O_361_02.html</url />


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Entscheidung: LG Bonn Aktenzeichen 1 O 361/02 vom
Quelleninformation:
Veröffentlicht am 18.10.107127 geändert am:10.03.111613

Zugriffe: 1020

Verfasser: M.Thomas
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