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Prüfungspflicht bei Internetanzeigen  

Zivil_Urteil
Kategorie A: Internetrecht:Sonstiges
Kategorie B: Insolvenzrecht:Schuldnerberatung
Kategorie C:

Ein Internetportal, welches einen (auch kostenlosen) Anzeigenmarkt betreibt, ist zur umfassenden Inhaltskontrolle jeder einzelnen Verkaufsanzeige verpflichtet und muss den Inhalt notfalls überprüfen!

Es muss gerade bei möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen (hier Verkauf wegen Insolvenz) dafür Sorge tragen, dass hier keine falschen oder fehlerhaften Anzeigen veröffentlicht werden.


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Die Entscheidung des LG Köln  (28O706/02) vom 26.11.02 finden Sie unter http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2003/28_O_706_02.html

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Entscheidung: Aktenzeichen 28O706/02 vom 26.11.2002
Quelleninformation:
Veröffentlicht am 04.09.107134 geändert am:16.04.111693

Zugriffe: 1081

Verfasser: Hag
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Besuchen Sie http://www.insolvenzhelfer.de

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