Ein Internetportal, welches einen (auch kostenlosen) Anzeigenmarkt betreibt, ist zur umfassenden Inhaltskontrolle jeder einzelnen Verkaufsanzeige verpflichtet und muss den Inhalt notfalls überprüfen!
Es muss gerade bei möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen (hier Verkauf wegen Insolvenz) dafür Sorge tragen, dass hier keine falschen oder fehlerhaften Anzeigen veröffentlicht werden.
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Entscheidung: Aktenzeichen 28O706/02 vom 26.11.2002
Quelleninformation:
Veröffentlicht am 04.09.107134 geändert am:16.04.111693
Zugriffe: 1081
Verfasser: Hag
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