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Gewinnbrief  

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Wieder ein Fall der bekannten "Sie haben gewonnen Briefe"


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"Sie und nur Sie werden der Erste Euro-Millionär 2002. Dass steht 100% sicher fest," stand in einem Brief der Firma Haus & Hobby an Monika M. vom November 2001. Monika M. erfüllte die Bedingungen der spanischen Versandfirma: Sie rubbelte ihre 1-Million-Euro-Gewinnnummer frei, klebte sie auf den Anforderungsschein und bestellte Waren zum unverbindlichen Test.

Umsonst wartete sie auf die Einladung zur angekündigten Gewinnfeier in Bremen. Dort sollte das Schließfach mit 1 Mio. ¤ für die Gewinnerin geöffnet werden. Die Firma hatte den Rechtsweg ausgeschlossen und in ihren Teilnahme- und Vergabebedingungen die Höhe des Gewinns von der Zahl der Einsendungen abhängig gemacht.

Es waren in der Gewinngruppe der Klägerin aber so viele, dass für den einzelnen Kunden nur noch Kleinstgewinne unter 5,- DM herauskamen, die nicht ausgeschüttet werdenMonika M. klagte deshalb auf Auszahlung des versprochenen Gewinns. Pünktlich zur Bescherung erließ nun die 6. Zivilkammer des Landgerichts München I ein Urteil.

Der versprochene Gewinn muss ausbezahlt werden. Die Teilnahme- und Vergabebedingungen für das Gewinnspiel ändern daran nichts. Der Rechtsweg konnte aus Gründen des Verbraucherschutzes nicht einseitig ausgeschlossen werden. Die Vergabebedingungen seien unwirksam.

Ein Verbraucher muss nicht damit rechnen, dass eine Gewinnmitteilung durch allgemeine Geschäftsbedingungen in ihr Gegenteil verkehrt wird. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob Monika M. ihr Geld bekommt. ...
(Pressesprecherin: RiLG'in H. Weber)
LG München I Urteil vom 23.12.2003, Az.: 6 O 22041/02 - Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: PM Landgericht München I vom 29.11.2003

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Entscheidung: LG München I Aktenzeichen 6 O 22041/02 vom 29.11.2003
Quelleninformation:
Veröffentlicht am 07.10.107285 geändert am:30.10.111695

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Verfasser: Admin
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