Ranews
Freies Informationssystem


08.02.2012, 18:05 UhrUnregistered? Kostenlose Anmeldung für weiteren Zugang hier. (Anmeldung ist kostenlos)
Hauptmenü

Übersicht

Insolvenz: Patronatserklärung  

INSO_Urteil
Kategorie A: Insolvenzrecht:Sonstiges
Kategorie B: Zivilrecht:Sonstiges
Kategorie C:
Keine Haftung aus Patronatserklärung nach Insolvenz der Sportgate AG
------

Im Prozess um eine Haftung des ehemaligen Tennisprofis aus einer Erklärung vom 16.7.2000 gegenüber der von ihm mitgegründeten Sportgate AG hat Becker weitgehend obsiegt. Geschäftsidee der Sportgate AG war es, in Kooperation mit dem Deutschen Sportbund und der Pixelpark AG eine Internetplattform zu entwickeln, die Sportinformationen ins Internet stellen sollte.

Über das Vermögen der Sportgate AG wurde mit Beschluss vom 1.8.2001 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Insolvenzverwalter klagte danach gegen Becker auf Zahlung von 1,5 Mio. ¤ aus einer sog. Patronatserklärung vom 16.7.2000.

Die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I entschied nun durch Urteil vom 18.12.2003, dass Becker lediglich 5.708,80 ¤ zahlen muss. Aus der Patronatserklärung haftet er nicht. Zweck dieser Erklärung war, den Fortbestand des Unternehmens durch rechtzeitigen Verlustausgleich zu sichern.Dieser Zweck kann nach Eintritt der Insolvenz nicht mehr erreicht werden. Dass Becker doch 5.708,80 ¤ zahlen muss, ergibt sich aus der sog. Unterbilanzhaftung. Für die Sportgate AG wurden 200.000 Aktien zu je 1,- ¤ ausgegeben. Becker hielt hiervon 10.000, also 5 %. Das Eigenkapital der Firma betrug bei Eintragung ins Handelsregister aber lediglich 85.824,05 ¤. Die Differenz zum Nennkapital von 200.000,- ¤ ergibt eine Unterbilanz von 114.175,95 ¤. Als Gründungsgesellschafter muss Becker hierfür entsprechend der Höhe seiner Einlage, also zu einem Anteil von 5 %, einstehen.

(Pressesprecherin: RiLG'in H. Weber)

Urteil vom 18.12.2003, Az.: 12 O 13994/02

Quelle: PM Landgericht München I


-----

Entscheidung: LG München I Aktenzeichen 12 O 13994/02 vom 18.12.2003
Quelleninformation:
Veröffentlicht am 09.05.107328 geändert am:12.09.111617

Zugriffe: 1054

Verfasser: Rechtsanwalt_Patric_Hag
---
Rechtsanwalt Patric Hag
Brandenburgische Str. 42, 10707 Berlin
Tel./Fax: 0700/42400000 (Bürozeiten 12-19 Uhr)
http://www.rhag.de


Weitere interessante Artikel des Verfassers



Drucken | Senden |
Anmeldung
 



 



Zum Lächeln

Objektivität: Alles hat zwei Seiten. Aber erst wenn man erkennt, daß es drei sind, erfaßt man die Sache

-- Heimito von Doderer

Wir gedenken an
Wir erinnern uns an:


--- Hilfen ---

Allgemeine Nutzungsbedingungen | Datenschutzhinweis | Credits
-- Die RANEWS ist ein - breit angelegtes Informationssystem - zum - Thema Recht --