Der noch nicht volljährige Kläger hatte sich mit Einwilligung seines Vaters als Modell für eine Foto-Love-Story in einer Jugendzeitschrift zur Verfügung gestellt....
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Wenige Monate nach Veröffentlichung des Fotoromans wurde er von Lesern der beklagten Boulevardzeitung auf eines der Fotos angesprochen, das ihn unbekleidet mit einer Partnerin in einer gestellten Liebesszene zeigt. Die Zeitung hatte das Foto ohne sein Einverständnis in ihrer Print- und Online-Ausgabe zur Illustration von Textbeiträgen zum Thema "Schamlose Aufklärung" verwendet. Die 7. Zivilkammer des LG München I sah darin eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung und verurteilte die Zeitung zur Zahlung einer Geldentschädigung von 5.000,- ¤. Die Zustimmung des Klägers zur Veröffentlichung des Fotos im Rahmen der Love-Story lasse die Schwere des Eingriffs nicht entfallen. Die Boulevardzeitung habe nämlich eine wesentlich höhere Auflage, eine andere Leserschaft und habe das Foto in einen anderen Kontext gestellt. Das Argument der Beklagten "Einmal nackt, immer frei" ziehe deshalb nicht. Ebensowenig könne sie sich auf eine Wissenschaftlichkeit ihres Beitrages berufen. Eine ernsthafte methodisch geordnete Suche nach Erkenntnissen könne in den Texten und Bildunterschriften nur schwerlich erblickt werden. Jedenfalls sei eine Erkennbarkeit des Klägers für die Auseinandersetzung mit der Thematik nicht erforderlich. Für die Höhe der Entschädigung sei entscheidend, dass ein noch schwerwiegenderer Eingriff kaum denkbar sei, als in einer auflagenstarken Zeitung identifizierbar bei der (gespielten) Ausübung des Geschlechtsverkehrs gezeigt zu werden. Andererseits müsse jedoch berücksichtigt werden, dass der Kläger und sein Erziehungsberechtigter damit einverstanden waren, überhaupt mit Nacktaufnahmen an die Öffentlichkeit zu treten. Deshalb wurden dem Kläger, der 15.000,- ¤ gefordert hatte, nur 5.000,- ¤ zugesprochen. (Pressesprecher: RiLG A. Müller) Landgericht München I Urteil vom 18.12.2003, Az. 7 O 15358/03 Quelle: LG Münschen I , online
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Entscheidung: LG München I Aktenzeichen 7 O 15358/03 vom 18.12.2003
Quelleninformation:
Veröffentlicht am 09.02.107448 geändert am:12.03.111718
Zugriffe: 1091
Verfasser: Hag
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